Rechtlicher Rahmen

Glücksspiel in Deutschland

In Deutschland ist nach §§ 284 bis 286 des Strafgesetzbuches (StGB) das Veranstalten von Glücksspielen verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt.

Die Paragraphen finden Sie hier als PDF-Datei zum Nachlesen.

Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV)

Die Kernziele des Staatsvertrages, der zum 1.1.2008 in Kraft treten und damit den bisherigen Lotteriestaatsvertrag ablöst werden lauten:

  • Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht
  • Begrenzung des Glücksspielangebotes
  • Jugend- und Spielerschutz
  • Sicherstellung fairen Spiels
  • Schutz vor Kriminalität

Hintergrund

Lesen Sie die gesetzlichen Bestimmungen und Hinter-
gründe zum Glücksspiel nach.

Info-Hotline der BZgA

Info-Hotline der BZgA
>kostenlos & anonym<
0800-1372700
Internet: www.bzga.de

Hilfe finden Sie bei diesen Beratungseinrichtungen.

Spielverhalten

Hier finden Sie unsere Tipps für verantwortungsvolles Spielen.

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